Personenbezogene Serviceleistungen
Fachpraktiker*in personenbezogene Serviceleistungen
Berufliche Tätigkeiten:
Fachpraktiker/innen für personenbezogene Dienstleistungen betreuen und unterstützen z.B. ältere und pflegebedürftige Menschen im Alltag. Sie waschen beispielsweise die Wäsche, kaufen ein und sorgen dafür, dass genug Vorräte an Lebensmitteln vorhanden sind. Sie bereiten auch das Essen zu und servieren es. Wenn nötig, leisten sie zudem Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Darüber hinaus unterstützen Fachpraktiker/innen für personenbezogene Dienstleistungen hilfsbedürftige Menschen beim Waschen und bei der Körperpflege. Außerdem kontrollieren sie Werte wie z.B. den Puls, die Temperatur und das Körpergewicht. Häufig begleiten sie zu betreuende Menschen auch bei Spaziergängen oder organisieren Beschäftigungsangebote wie Spielenachmittage.
Mögliche Schwerpunkte:
- Personenbezogene Serviceleistungen für Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen
- Personenbezogene Serviceleistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigungen
Ausgewählte schulische Inhalte:
- Versorgung: Herstellung einfacher Speisen, Getränke und Gebäcke, Reinigung und Pflege von Räumen, Materialien und Textilien, Wissenswertes rund um die Themen Warenannahme, -lagerung und kontrolle
- Betreuung: Unterstützung von Menschen im Alltag, Erledigung von Einkäufen und Besorgungen, Kontrolle und Dokumentation von Puls, Temperatur und Körpergewicht, Auswahl und Anwendung von Hautreinigungs-¬ und Pflegemitteln, Hilfestellung z.B. beim Essen, An-¬ und Auskleiden, Aufstehen und Zubettgehen
- Deutsch/ Kommunikation: Gesprächsführung im Kontakt mit Gästen, Besuchern und Angehörigen
- Mathematik (z.B. beim Planen von Einkäufen und Umrechnen vorgegebener Mengenangaben)
Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Sie ist nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannt.
Beim Umgang mit Lebensmitteln benötigt man eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.