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Fachpraktiker*in Holzverarbeitung

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Fachpraktiker*in Holzverarbeitung

Transportation von Holzbalken in der Werkstatt

Berufliche Tätigkeiten:

Fachpraktiker*innen für Holzbearbeitung sind an der Herstellung und Einbau von Möbeln , Türen und Fenstern beteiligt. Sie sind in Kleinbetrieben bis hin zu Industriebetrieben tätig. Darüber hinaus zählen zu den Tätigkeiten die Montierung von Innenausbauten und Bauelementen, das Zusammenführung von Einzelteilen, Zulieferteilen und Systemen sowie die industrielle Herstellung von Holzmöbeln.

Eine Wand mit verschiedenen Holzarten mit entsprechender Beschriftung

Ausgewählte schulische Inhalte:

  • Anatomie des Baumes verstehen
  • Arten und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen unterscheiden
  • Handwerkzeuge verstehen handhaben und in Stand halten
  • Furnieren von Holzwerkstoffen
  • Beschläge unterscheiden und deren Einsatzgebiete kennen
  • Holzverbindungen situationsgerecht auswählen
  • Behandlungsmöglichkeiten von Oberflächen kennen
  • Erstellung von technischen Zeichnungen

Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.

Sie ist nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannt.